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Reinigungsrichtlinien

1) Geltungsbereich

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Diese Richtlinie gilt für alle Fahrzeugaufbereitungen, Hol- & Bringservices sowie Fahrten zum SB-Waschplatz. Sie regelt die Abläufe, Verantwortlichkeiten und Haftungsregelungen, die direkt die Reinigung betreffen.

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2) Preise & Verschmutzungsgrad

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  • Alle Preise gelten für normalverschmutzte Fahrzeuge.

  • Normalverschmutzt bedeutet: regelmäßig gepflegt, keine außergewöhnlichen Verschmutzungen (z. B. starker Sand, Schlamm, Tierhaare, Nikotin, Baustellenschmutz).

  • Bei stark verschmutzten Fahrzeugen oder erhöhtem Reinigungsaufwand wird der Preis nach Besichtigung vor Ort angepasst.

  • Preisänderungen werden vor Beginn der Arbeiten kommuniziert. Die Aufbereitung erfolgt nur nach Zustimmung des Kunden.

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3) Hol- & Bringservice

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  • Hol- und Bringservice erfolgt ausschließlich zur Überführung des Fahrzeugs zum Abstell- oder Leistungsort und zurück.

  • Der Anbieter haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

  • Verschmutzungen, die während der Überführung entstehen (z. B. Regen, Staub, Straßenverunreinigungen), stellen keinen Mangel dar.

  • Wertgegenstände müssen vor Übergabe entfernt werden; für deren Verlust wird keine Haftung übernommen.

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4) Fahrten zum SB-Waschplatz

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  • Fahrten zum SB-Waschplatz erfolgen auf Kundenwunsch oder im Rahmen der Aufbereitung.

  • Verschmutzungen, die während dieser Fahrten entstehen, sind nicht Gegenstand der Aufbereitung und begründen keinen Anspruch auf Nachbesserung.

  • Elektronische Geräte, Folien, lose Teile oder spezielle Anbauteile werden bei SB-Waschplätzen nicht besonders geschützt; Schäden daran fallen nicht unter die Haftung.

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5) Terminregelungen Hol- & Bringservice

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  • Terminabsagen müssen mindestens 12 Stunden vor Leistungsbeginn erfolgen.

  • Erfolgt die Absage weniger als 12 Stunden, spätestens jedoch bis 2 Stunden vor dem Termin, ist der Anbieter berechtigt, eine Aufwandsentschädigung von 50 % des Brutto-Auftragswertes zu berechnen.

  • Bei No-Show oder Absagen unter 2 Stunden vor Terminbeginn wird ebenfalls die Aufwandsentschädigung von 50 % fällig.

 

6) Fahrzeugzustand & Haftung

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  • Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Übergabe auf offensichtliche Schäden zu prüfen.

  • Der Anbieter übernimmt keine Haftung für bereits vorhandene Schäden, lose Teile oder nicht serienmäßige Anbauten.

  • Die Entfernung von Flecken, Gerüchen oder tiefsitzendem Schmutz erfolgt ohne Erfolgsgarantie.

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7) Besonderheiten bei Witterung

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  • Leistungen können wetterbedingt angepasst oder verschoben werden, insbesondere bei Regen, Frost oder extremen Temperaturen.

  • Verschmutzungen durch Witterung während Hol- & Bringservice oder SB-Waschplatz-Fahrten gelten als kundenverantwortlich. 

 

8) Kommunikation

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  • Preisänderungen, Terminänderungen oder besondere Hinweise werden vor Beginn der Arbeiten dem Kunden mitgeteilt.

  • Der Kunde bestätigt Änderungen vor Ort schriftlich oder digital.

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