Reinigungsrichtlinien
1) Geltungsbereich
​
Diese Richtlinie gilt für alle Fahrzeugaufbereitungen, Hol- & Bringservices sowie Fahrten zum SB-Waschplatz. Sie regelt die Abläufe, Verantwortlichkeiten und Haftungsregelungen, die direkt die Reinigung betreffen.
​
2) Preise & Verschmutzungsgrad
​
-
Alle Preise gelten für normalverschmutzte Fahrzeuge.
-
Normalverschmutzt bedeutet: regelmäßig gepflegt, keine außergewöhnlichen Verschmutzungen (z. B. starker Sand, Schlamm, Tierhaare, Nikotin, Baustellenschmutz).
-
Bei stark verschmutzten Fahrzeugen oder erhöhtem Reinigungsaufwand wird der Preis nach Besichtigung vor Ort angepasst.
-
Preisänderungen werden vor Beginn der Arbeiten kommuniziert. Die Aufbereitung erfolgt nur nach Zustimmung des Kunden.
​
3) Hol- & Bringservice
​
-
Hol- und Bringservice erfolgt ausschließlich zur Überführung des Fahrzeugs zum Abstell- oder Leistungsort und zurück.
-
Der Anbieter haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
-
Verschmutzungen, die während der Überführung entstehen (z. B. Regen, Staub, Straßenverunreinigungen), stellen keinen Mangel dar.
-
Wertgegenstände müssen vor Übergabe entfernt werden; für deren Verlust wird keine Haftung übernommen.
​
4) Fahrten zum SB-Waschplatz
​
-
Fahrten zum SB-Waschplatz erfolgen auf Kundenwunsch oder im Rahmen der Aufbereitung.
-
Verschmutzungen, die während dieser Fahrten entstehen, sind nicht Gegenstand der Aufbereitung und begründen keinen Anspruch auf Nachbesserung.
-
Elektronische Geräte, Folien, lose Teile oder spezielle Anbauteile werden bei SB-Waschplätzen nicht besonders geschützt; Schäden daran fallen nicht unter die Haftung.
​
5) Terminregelungen Hol- & Bringservice
​
-
Terminabsagen müssen mindestens 12 Stunden vor Leistungsbeginn erfolgen.
-
Erfolgt die Absage weniger als 12 Stunden, spätestens jedoch bis 2 Stunden vor dem Termin, ist der Anbieter berechtigt, eine Aufwandsentschädigung von 50 % des Brutto-Auftragswertes zu berechnen.
-
Bei No-Show oder Absagen unter 2 Stunden vor Terminbeginn wird ebenfalls die Aufwandsentschädigung von 50 % fällig.
6) Fahrzeugzustand & Haftung
​
-
Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Übergabe auf offensichtliche Schäden zu prüfen.
-
Der Anbieter übernimmt keine Haftung für bereits vorhandene Schäden, lose Teile oder nicht serienmäßige Anbauten.
-
Die Entfernung von Flecken, Gerüchen oder tiefsitzendem Schmutz erfolgt ohne Erfolgsgarantie.
​
7) Besonderheiten bei Witterung
​
-
Leistungen können wetterbedingt angepasst oder verschoben werden, insbesondere bei Regen, Frost oder extremen Temperaturen.
-
Verschmutzungen durch Witterung während Hol- & Bringservice oder SB-Waschplatz-Fahrten gelten als kundenverantwortlich.
8) Kommunikation
​
-
Preisänderungen, Terminänderungen oder besondere Hinweise werden vor Beginn der Arbeiten dem Kunden mitgeteilt.
-
Der Kunde bestätigt Änderungen vor Ort schriftlich oder digital.

