Reinigungsrichtlinien
1) Geltungsbereich
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Diese Richtlinie gilt für alle Fahrzeugaufbereitungen, Hol- & Bringservices sowie Fahrten zum SB-Waschplatz. Sie regelt die Abläufe, Verantwortlichkeiten und Haftungsregelungen, die direkt die Reinigung betreffen.
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2) Preise & Verschmutzungsgrad
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Alle Preise gelten für normalverschmutzte Fahrzeuge.
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Normalverschmutzt bedeutet: regelmäßig gepflegt, keine außergewöhnlichen Verschmutzungen (z.âŻB. starker Sand, Schlamm, Tierhaare, Nikotin, Baustellenschmutz).
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Bei stark verschmutzten Fahrzeugen oder erhöhtem Reinigungsaufwand wird der Preis nach Besichtigung vor Ort angepasst.
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Preisänderungen werden vor Beginn der Arbeiten kommuniziert. Die Aufbereitung erfolgt nur nach Zustimmung des Kunden.
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3) Hol- & Bringservice
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Hol- und Bringservice erfolgt ausschließlich zur Überführung des Fahrzeugs zum Abstell- oder Leistungsort und zurück.
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Der Anbieter haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
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Verschmutzungen, die während der Überführung entstehen (z.âŻB. Regen, Staub, Straßenverunreinigungen), stellen keinen Mangel dar.
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Wertgegenstände müssen vor Übergabe entfernt werden; für deren Verlust wird keine Haftung übernommen.
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4) Fahrten zum SB-Waschplatz
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Fahrten zum SB-Waschplatz erfolgen auf Kundenwunsch oder im Rahmen der Aufbereitung.
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Verschmutzungen, die während dieser Fahrten entstehen, sind nicht Gegenstand der Aufbereitung und begründen keinen Anspruch auf Nachbesserung.
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Elektronische Geräte, Folien, lose Teile oder spezielle Anbauteile werden bei SB-Waschplätzen nicht besonders geschützt; Schäden daran fallen nicht unter die Haftung.
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5) Terminregelungen Hol- & Bringservice
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Terminabsagen müssen mindestens 12 Stunden vor Leistungsbeginn erfolgen.
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Erfolgt die Absage weniger als 12 Stunden, spätestens jedoch bis 2 Stunden vor dem Termin, ist der Anbieter berechtigt, eine Aufwandsentschädigung von 50âŻ% des Brutto-Auftragswertes zu berechnen.
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Bei No-Show oder Absagen unter 2 Stunden vor Terminbeginn wird ebenfalls die Aufwandsentschädigung von 50âŻ% fällig.
6) Fahrzeugzustand & Haftung
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Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Übergabe auf offensichtliche Schäden zu prüfen.
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Der Anbieter übernimmt keine Haftung für bereits vorhandene Schäden, lose Teile oder nicht serienmäßige Anbauten.
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Die Entfernung von Flecken, Gerüchen oder tiefsitzendem Schmutz erfolgt ohne Erfolgsgarantie.
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7) Besonderheiten bei Witterung
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Leistungen können wetterbedingt angepasst oder verschoben werden, insbesondere bei Regen, Frost oder extremen Temperaturen.
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Verschmutzungen durch Witterung während Hol- & Bringservice oder SB-Waschplatz-Fahrten gelten als kundenverantwortlich.
8) Kommunikation
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Preisänderungen, Terminänderungen oder besondere Hinweise werden vor Beginn der Arbeiten dem Kunden mitgeteilt.
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Der Kunde bestätigt Änderungen vor Ort schriftlich oder digital.
